EU-Kommission strebt Änderungen bei der Bewertung zur Leistungsreserve an

2019 steht Verteilung der Leistungsreserve in Höhe von 6 % der EU-Mittel eines EPLR an. Dies kann eine Möglichkeit sein, noch in der laufenden Förderperiode zusätzliche Mittel für den Naturschutz einzusetzen. Bedingung für die Zuweisung ist, das die im EPLR gesetzten Etappenziele zum 31.12.2018 erreicht werden. Die Leistungsüberprüfung erfolgt auf der Basis der jährlichen Durchführungsberichte 2018, die zum 30.06.19 einzureichen sind. Zur Ermittlung, ob ein Meilenstein erreicht ist, werden als Grundlage bisher nur abgeschlossene Projekte herangezogen. Hier strebt die EU-Kommission eine Änderung an. Sie plant, dass auch solche Projekte berücksichtigt werden, bei denen Teile abgeschlossen und Teilauszahlungen erfolgt sind. So könnten auch Projekte zur Ermittlung der Erreichung des Meilensteins
berücksichtigt werden, die bereits angelaufen sind und die erst nach dem Jahr
2018 beendet werden. Dazu liegt den zuständigen Stellen ein Schreiben der EU-Kommission vom 12.06.2017 vor. Diese Regelung soll alle Fonds betreffen.