BMUB-Bericht „EU-Naturschutzfinanzierung“ an die UMK am 3.-5. Mai 2017

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat der 88. Umweltministerkonferenz im Mai 2017 einen Bericht zur EU-Naturschutzfinanzierung vorgelegt. Der Auftrag der 87. UMK lautete, einen Gesamtüberblick zu den in Deutschland für den Naturschutz genutzten Fonds, Programmen, Richtlinien und Stiftungen sowie die dazu gehörenden Finanzvolumina zu erstellen. Die zentralen Ergebnisse des Berichts werden im Folgenden zusammengefasst.

Überblick zu Fonds, Programmen, Richtlinien und Stiftungen
(bzgl. der direkten Naturschutzfinanzierung in DE):
  • ELER: Nach ersten noch sehr groben und weiter zu validierenden Ergebnissen dienen in der laufenden Förderperiode ca. 2,3 Mrd. Euro überwiegend bzw. vollständig zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen, d.h. durchschnittlich 330 Mio. Euro im Jahr. Diese Angaben beziehen sich auf ELER-Mittel, nationale Kofinanzierungsmittel und Top-ups für flächenbezogene, investive und weitere flankierende Maßnahmen.
    Ergänzender Hinweis: Grundlage der Ausgabenschätzung für den ELER - der Hauptfinanzierungsquelle für Naturschutz in Deutschland - waren Ergebnisse aus dem BfN-Projekt „ELER-Biodiv“ (siehe Inhalte des 3. Vernetzungstreffens). Das steht aber leider nicht im BMUB-Bericht. Grund: Der ursprünglich im BMUB-Bericht enthaltene Verweis auf dieses BfN-Projekt wurde durch eine letzte Textänderung der ACK am 4. Mai gestrichen; nun wird  im Text bzgl.  AUKM nur noch auf das UBA-Projekt „GAP-EVAL“ verwiesen und bei den Abschätzungen zu den direkten Naturschutzausgaben wurde der Verweis auf dieses Projekt redaktionell (leider) nicht mehr geändert.
  • EFRE: Für direkte Naturschutzmaßnahmen wird der EFRE nur von drei Ländern genutzt, v.a. für Moorschutz (Schwerpunktförderung Klimaschutz) sowie für Renaturierung und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme, Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete und Projekte zur Durchlässigkeit von Fließgewässern. Hierfür sind Mittel im Umfang von 31 Mio. Euro pro Jahr anzusetzen (davon 18 Mio. EU-Mittel).
    Die anhand der von der EU-Kommission genutzten Methode des „EU biodiversity tracking“ ermittelten Werte in Höhe von rund 350 Mio. Euro für den EU-Anteil der EFRE-Mittel (2014-2020) für direkte und indirekte Naturschutzfinanzierung konnten durch die Länder-Naturschutzverwaltungen nicht bestätigt werden.
  • EMFF: Die Fördermöglichkeiten des EMFF für den Naturschutz wurden zwar in dieser Periode deutlich erweitert, aber die geplante Nutzung durch die Bundesländer bleibt weiterhin auf niedrigerem Niveau, wobei die naturverträgliche Teichbewirtschaftung im Vordergrund steht.
  • Gesamtüberblick: Der Bericht, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, zeigt auf, dass für Naturschutzmaßnahmen  durch die in diesem Bericht untersuchten Finanzierungsinstrumente von EU, Bund und Ländern Mittel in einer jährlichen Größenordnung von 542,2 Mio. € zur Verfügung stehen.
Tabelle UMK
























Bewertung und Schlussfolgerungen

  • Dass die bisherige EU-Naturschutzfinanzierung unzureichend und eine der Hauptprobleme bei der Umsetzung der Naturschutz-Richtlinien ist, bestätigen auch aktuelle Berichte der Europäischen Kommission (zum Fitness Check der EU-Naturschutz-Richtlinien vom Dez. 2016) und des Europäischen Rechnungshofs (Sonderbericht zur Natura 2000-Umsetzung vom Feb. 2017). Danach liegt eine der wesentlichen Ursachen für die Umsetzungsdefizite der EU-Biodiversitätsziele bei der mangelnden Finanzierung.
  • Insgesamt ist in Deutschland eine abnehmende Nutzung der EU-Fonds durch die Bundesländer zu verzeichnen. Der Bericht geht auch auf die Gründe hierfür ein. Der Integrationsansatz hat sich nicht bewährt.
  • Unter Verweis auf die neue Finanzbedarfsschätzung für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in Deutschland in Höhe von ca. 1,4 Mrd. Euro pro Jahr (ohne marinen Bereich) kann eine beträchtliche Finanzierungslücke festgestellt werden.
  • Es werden grundlegende Verbesserungen für die nächste Förderperiode gefordert und dafür konkrete Zielsetzungen aufgeführt. Zu deren Umsetzung werden zwei Optionen aufgezeigt (wie im LANA-Papier):
1. Option: neuer eigenständiger EU-Naturschutz-Fonds
2. Option: Weiterentwicklung des Integrationsansatzes.

Die UMK hat den Bericht des BMUB mit verschiedenen Protokollerklärungen der Bundesländer zur Kenntnis genommen.

Bericht des BMUB

Beschluss der UMK

Englische Fassung des BMUB-Berichts

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