ELER-Reset - SMUL

Unter dem Stichwort "ELER-Reset" hat das Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) im Juni 2016 ein umfangreiches Papier zur Verwaltungsvereinfachung der gesamten ELER-Förderung veröffentlicht.

Die Utopie eines perfekten Regelwerkes, welches mit Hilfe von Anlastungen und Sanktionen erzwungen wird, sei zum Scheitern verurteilt. Zugleich würden mit zunehmender Regelungsdichte unverhältnismäßig große Ressourcen für Einarbeitung in das und die richtige Auslegung dieses Regelwerkes gebunden. Diese Verfahrensfixierung und das daraus entstandene Klima der Rechtsunsicherheit führten zu Frustration bei Antragstellern und in den Behörden, während die eigentlichen Ziele der erheblichen Finanzhilfen zunehmend in den Hintergrund treten würden. Es sei möglich und sinnvoll, alle erforderlichen Regelungen für die Planung und Umsetzung der zweiten Säule in max. 10 % der derzeit geltenden einschlägigen EU-Normen zu fassen.
Anhand von zahlreichen konkreten Beispielen, plastischen Übersichten und Zitaten aus Prüfberichten zeigt das Papier detailliert die bestehenden Verwaltungsprobleme auf. Kritisiert wird insbesondere das verschachtelte System der Rechtsvorschriften, was sich aus der gleichzeitigen Zuordnung des ELER zu den Europäischen Struktur- und Investitonsfonds (ESI-Fonds) wie zur GAP mit den Direktzahlungen ergibt. Durch weitere Leitlinien und Interpretationen der EU-Kommission würden mehr zusätzliche Rechtsunsicherheiten geschaffen als beseitigt. Bemängelt wird u.a. die Überfrachtung mit strategischen Steuerungsinstrumenten, aus dem Nebeneinander von Förder- und Behilferecht resultierende Rechtsunsicherheiten und ein überbordendes Kontrollsystem mit unverhältnismäßigen Sanktionsregelungen. Verschärfte Fehlerdefinition führten zu immer höheren Fehlerraten.

Das immer komplizierte werdende System führt zu immer stärkeren Verzögerungen im Rechtsetzungsprozesses für eine neue Förderperiode, es verschiebt die Programmplanung und letztlich den Förderbeginn nach hinten. Für die Vorbereitung  der  Förderperiode  2014–2020  musste für  die  Programmerarbeitung und die  sich  anschließende Implementierung der Förderverfahren überwiegend auf sich ständig verändernde Entwürfe  von Verordnungen  und  Leitlinien  zurückgegriffen  werden. Für  das  Management der entstandenen  zeitlichen Förderlücke wurden  zusätzliche Übergangsverordnungen erforderlich.
Für die Förderperiode ab 2020 wird ein Neuanfang verlangt und werden konkrete Vorschläge gemacht. Dazu soll eine stärkere Konzentration auf das Ziel und den Erfolg der Förderung erfolgen. Elemente hierfür sollen die Verbindlichkeit der Programmgenehmigung, die Fokussierung auf wenige Kernziele, eine unterschiedliche Behandlung von investiven und Flächenmaßnahmen sowie die Balance zwischen Kontrollkosten und Fehlerrisiko sein.

Am Ende enthält das Papier auch einen konkreten Entwurf für eine neue ELER-Verordnung mit den vorgeschlagenen Änderungen.

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