Greening der 1. Säule der GAP
In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 sollte die erste Säule der der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), die im wesentlichen aus den Direktzahlungen besteht, "grüner" werden. Damit sollten die Zahlungen aus dem EU-Haushalt stärker an flächengebundene Biodiversitäts-, Wasser- und Klimaschutzleistungen gebunden werden. Mit dem sog. Greening wurden 30% der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe an drei Bedingungen gebunden:- Anbaudiversifizierung: Die meisten Betriebe mit mehr als 30 ha
Ackerfläche müssen mindestens drei Kulturen anbauen. Der Flächenanteil der Hauptanbaukultur darf dabei maximal 75% betragen.
- Erhalt des Dauergrünlandes: Dauergrünland, das nicht als umweltsensibel eingestuft ist (wie z.B. in FFH-Gebieten), kann ausschließlich nach Genehmigung umgewandelt werden. Eine Genehmigung wird i.d.R. nur dann erteilt, wenn an anderer Stelle Dauergrünland im selben Umfang neu angelegt wird und der Anteil von Dauergrünland in der Region zwischen 2012 und 2015 nicht mehr als 5% abgenommen hat.
- Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen: Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerland müssen 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen zur Verfügung stellen. Dies können z.B. Kurzumtriebsplantagen und Zwischenfrüchte genutzt werden, aber auch stillgelegt sein wie z.B. Brachflächen und Landschaftselemente.
Die vom "greening" erhoffte positive Wirkung auf die Biodiversität wird daher ausbleiben.
Inzwischen liegt der Abschlußbericht eines vom BfN mit Mitteln des BMUB finanzierten F+E-Vorhabens „Naturschutzfachliche Ausgestaltung von ökologischen Vorrangflächen“ (OEVForsch) vor, dessen Ziel es war, eine Bewertung der ÖVF-Regelung auf Basis von Felduntersuchungen, der Analyse von InVeKoS-Daten und von Befragungen vorzunehmen. Es wurden praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung erarbeitet und Optionen für eine Weiterentwicklung des Instruments aus naturschutzfachlicher Sicht entwickelt. Der Abschlußbericht wird im nachfolgenden Menüpunkt vorgestellt.