EU-Naturschutzfinanzierung/GAP 2020 - LANA

Das Papier der Expertengruppe „EU-Naturschutzfinanzierung/GAP 2020“ führt einerseits die bisherigen Befunde zur mangelnen Wirksamkeit der GAP und ELER-Förderung auf die biologische Vielfalt und daraus abgeleitete Anforderungen die EU-Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen ab 2020 auf. Ein Bericht der EU-Kommission über die Integration von Natura 2000 und Biodiversität in EU-Finanzierungen (ELER, EFRE, EMFF, ESF, KF) bestätigt die unzureichende Integration der Belange von Natura 2000 und Biodiversität in diese Fonds. Andererseits enthält das LANA-Papier eine Abschätzung des Mittelbedarfs für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in Deutschland.

Eine erste Kostenschätzung im Jahre 2004 bezifferte die Kosten für die Umsetzung von Natrua 2000 in Deutschland auf 627 Mio. €/Jahr. Vor dem Hintergrund der bisher eingetretenen Veränderungen, insbesondere der gewachsenen Bedeutung von Artenschutzmaßnahmen auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten und inzwischen vorliegender Managementplanungen erfolgte jetzt eine Neuberechnung der Kosten. Der Finanzbedarf für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien, d.h. für Natura 2000, Maßnahmen außerhalb des Schutzgebietsnetzes, Artenschutz, Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit etc., und für alle Kostenkategorien, d.h. einmalige und dauerhafte Kosten, Wiederherstellungs- und Pflegekosten, Maßnahmen- und Personalkosten wurde neu ermittelt. Grundlage für die Berechnungen waren - so weit wie möglich - bundesweit vorliegenden Daten insbesondere aus dem aktuellen FFH-Bericht 2013 (insbes. Angaben zu Flächengrößen von Lebensraumtypen, die zu ihrer Erhaltung genutzt oder gepflegt werden müssen). Damit ergibt sich insgesamt ein Finanzbedarf von 1,416 Mrd. €/Jahr. Hauptpositionen der Berechnung sind Maßnahmen auf Grünland, Heiden, Dünen, auf Ackerland und die Gemeinkosten (erläutern!). Die Schätzung erfolgte unabhängig davon, aus welcher Quelle die Kosten finanziert werden und auf Grundlage der aktuellen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Kosten zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie wurden nicht einbezogen.

Das Papier stellt fest, dass die in dieser Förderperiode angestrebte Honorierung öffentlicher Güter wie z.B. Naturschutzleistungen über die erste Säule der GAP als gescheitert anzusehen ist. Es listet die bisher nicht geänderten Erschwernisse und weiteren Verschlechterungen in der ELER-Förderung für den Naturschutz im Vergleich zur vorhergehenden Förderperiode auf. Zudem sei aufgrund der aufgesplitterten Zuordnung der Naturschutzmaßnahmen zu den Fördermaßnahmen die Programmierung und Umsetzung erschwert und letztlich auch die Auswertung des Anteils an Naturschutzmaßnahmen im ELER fast unmöglich. Demgegenüber stellt die EU-Kommission in einer eigenen Auswertung (biodiversity tracking) dar, dass 43 % der ELER-Mittel auf EU-Ebene für Ökosysteme verwendet würden, eine Zahl, die auf Grund der geschilderten zersplitterten Datenlage in keiner Weise nachvollzogen werden kann und mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist.

Die oben dargestellten Defizite in der EU-Naturschutzfinanzierung verbunden mit der Feststellung, dass der Zustand von Natur und Biodiversität in den vergangenen Förderperioden nicht verbessert werden konnte, legen eine grundlegende Neuausrichtung der EU-Naturschutzfinanzierung nahe. Hierzu kommen zwei Ansätze in Frage:
  • Einrichtung eines neuen und eigenständigen EU-Naturschutz-Fonds
    Vorgeschlagen wird ein Fonds zur Förderung der Biodiversität und der Wiederherstellung und Entwicklung von Ökosystemen und ihren Dienstleistungen. Zu dessen Förderspektrum zählen die Erfüllung aller Anforderungen der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, der EU-Biodiversitätsstrategie einschließlich der Förderung des Naturschutzes außerhalb von Natura 2000. Wegen enger inhaltlicher Bezüge zum Naturschutz sollen auch naturbezogene Bereiche des Gewässer- und Klimaschutzes berücksichtigt werden.
  • Integrationsansatz weiterentwickeln
    Alternativ zum Naturschutz-Fonds wird der ELER-Fonds wird zu einem „Fonds für ländliche Räume und Naturschutz“ weiterentwickelt, in dem die Förderung aller Naturschutzmaßnahmen gebündelt möglich ist. Die Vollzugsvorgaben (bes. Kontrollierbarkeit, Beihilferegelungen, Prämienkalkulation) sind mit den Erfordernissen des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Der Fonds wird gemeinsam von den für Landwirtschaft und Naturschutz zuständigen Verwaltungen auf Ebene der EU und der Mitgliedsstaaten verwaltet. Zudem soll ein verbindliches Mindestbudget („earmarking“) für den Naturschutz entsprechend dem Finanzbedarf zur Umsetzung des EU-Naturschutzrechts in der Verordnung des Fonds für ländliche Räume und Naturschutz festgelegt werden. Über eine entsprechende Codierung ist sicherzustellen, welche Maßnahmen als Naturschutzmaßnahmen angerechnet werden können.
Das LIFE-Programm soll in seiner Gesamtmittelausstattung deutlich aufgestockt werden, um Pilotprojekte und Mitgliedstaaten-übergreifende Projekte weiterhin direkt durch die EU fördern zu können. Die Mittelfestlegung (earmarking) für Biodiversitätsprojekte soll beibehalten werden.

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