Fit, fair und nachhaltig - NABU
Am 7. November 2016 wurde vom NABU in Berlin die Studie "fit, fair und nachhaltig" vorgestellt. Die Studie schlägt ein alternatives Fördermodell vor, bei dem die gegenwärtigen pauschalen Direktzahlungen durch Prämien ersetzt werden, die an konkrete Nachhaltigkeitskriterien geknüpft sind. Wie hoch die Zahlungen für den einzelnen Betrieb ausfallen, ist auch abhängig davon, in welchem Umfang zielgenaue Maßnahmen zum Beispiel für den Erhalt der Artenvielfalt umgesetzt werden. Kernelemente des Vorschlags sind die Aufhebung der bisherigen Zweisäulenstruktur der GAP und die Einführung einer gestaffelten EU-Förderung für verschiedene Maßnahmen, die leistungs- und anreizorientiert kalkuliert werden.Das von IFAB und INA vorgeschlagene Fördermodell basiert auf drei Elementen:
- Nachhaltigkeit: Eine betriebsbezogene Nachhaltigkeitsprämie (NaP) ersetzt die bisherige Basisprämie und Teile der Greening-Prämie, sie ist an die Erfüllung verschiedener Kriterien geknüpft und kann nach landschaftlichen Kriterien (z.B. hoher Anteil Landschaftselemente, steile Lage, Gewässer) sowie nach Kriterien des Tierschutzes/Tierwohls und des Klimaschutzes gestaffelt werden.
- Agrar-Natur: Mit einer Agrar-Natur-Prämie (ANP) werden ökologisch hochwertige Maßnahmen mit einer hohen Anreizkomponente für die Landwirte angeboten. EU-weit werden zehn hocheffektive, prioritäre Maßnahmen für die Erbringung von Biodiversitäts- und Umweltleistungen angeboten, die von den Mitgliedsstaaten bzw. Bundesländern ausgewählt, modifiziert und ergänzt werden können. Wenn Landwirte einen hohen Anteil solcher ANP-Maßnahmen umsetzen und dabei unter Einbindung einer Beratung die Maßnahmen zielgerichtet einsetzen, können sie zusätzlich eine betriebsbezogene Natur-Management-Prämie (NMP)in Anspruch nehmen. Sie können noch ergänzt werden durch
- Agrar-Natur Prämien für die Natur-Entwicklung (NEP), z.B. Vertragsnaturschutzprogramme, aber auch Naturschutzmaßnahmen z.B. an Gewässerrändern, im Wald und zur Moorrenaturierung. Ländliche Entwicklung: Förderbereiche der bisherigen LändlichenEntwicklung wie z.B. die weiteren Agrar-Umwelt-und Klima-Maßnahmen (AUKM), Ökolandbau-Maßnahmen (ÖLM)und weitere Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung (LEM) sollen beibehalten werden.
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