Gemeinwohlprämie - DVL

Im September 2016 stellte der DVL mit der "Gemeinwohlprämie" erstmals seinen neuen Ansatz zur Ausrichtung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) vor. Damit soll das Prinzip „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ im Teilbereich der flächengebundenen Biodiversitäts-, Wasser- und Klimaschutzleistungen besser und praktikabel umgesetzt werden können. Wie bisher sollen sich die Betriebe für oder gegen die Beantragung öffentlicher Zahlungen entscheiden können. Kerninhalt des Vorschlages ist es, die Leistungen mit einem Punktwertverfahren zu ermitteln und entsprechend des erzielten betrieblichen Gesamtpunktwertes zu vergüten.  

Der einzelbetriebliche Gesamtpunktwert für die drei Leistungsbereiche ergibt sich aus fünf Bewertungskategorien mit insgesamt 22 Parametern. Für die Bewertung der Betriebe werden Betriebsdaten genutzt, die Landwirtschaftsbetrieben bereits aufgrund der aktuellen Agrar-/Naturschutzförderung und/oder rechtlicherVorgaben vorliegen bzw. bekannt sind (Sammelantrag, InVeKoS-Daten, Vorgaben Agrarumweltprogramme, Nährstoffbilanzierung/Dünge-Verordnung).

Der Vorschlag basiert auf einem Schnellverfahren, was in den Jahren 2012-2015 in Schleswig-Holstein zur Bewertung der flächengebundenen Biodiversitäts-, Wasser-und Klimaschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe entwickelt wurde. Landwirte können über einen Betriebsrechner die Wirtschaftlichkeit weiterer Umweltmaßnahmen kalkulieren und entscheiden, ob es sich lohnt, mehr Nahrungsmittel oder mehr Umweltleistungen zu produzieren. Wie die bisherigen Erfahrungen aus einem Modellprojekt in Schleswig-Holstein mit 100 Betrieben zeigen, bemühen sich Landwirte vor allem auf unproduktiven Standorten zu extensiveren und damit ihre betriebliche Punktzahl zu erhöhen. Meist sind genau diese Flächen für seltene Tier- und Pflanzenarten interessant.

Der Erfolg der Gemeinwohlprämie hängt wesentlich von einem geringeren bürokratischen Aufwand für Landwirte und Verwaltung ab. Um die gewünschte Lenkungswirkung zu mehr Biodiversität, Klima- und Gewässerschutz zu erreichen ist es jedoch erforderlich, die Agrargelder in der jetzigen Höhe zu erhalten.

Mehr Infos

Weitere Informationen sind folgender Publikation zu entnehmen: Neumann, Helge; Dierking, Uwe; Taube, Friedhelm (2017): Erprobung und Evaluierung eines neuen Verfahrens für die Bewertung und finanzielle Honorierung der Biodiversitäts-, Klima- und Wasserschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe („Gemeinwohlprämie“)


Kühe auf Feuchtgrünland