NABU-Forderungen zur EU-Agrarpolitik und Naturschutzfinanzierung nach 2020

Über die globalen Nachhaltigkeitsziele haben sich Deutschland und die ganze EU zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bis 2030 verpflichtet. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaft keine Schäden mehr an Artenvielfalt und Klima anrichten darf und dass nachhaltig wirtschaftenden Betrieben eine Zukunft gegeben werden muss.
Derzeit fließen fast 40 Prozent des EU-Haushaltes, jährlich rund 60 Milliarden Euro, in die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP), die jedoch ineffizient für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und zu einem großen Teil umweltschädlich sind.
Der NABU fordert deshalb gemeinsam mit seinen europäischen Partnerorganisationen, die gegenwärtige Gemeinsame Agrarpolitik der EU ab 2021 vollständig zu ersetzen. An ihre Stelle soll eine neue Ernährungs- und Landnutzungspolitik treten, die eine nachhaltige, sich langfristig selbst tragende Lebensmittelproduktion aufbaut, die hohen Umwelt- und Tierschutzstandards genügt und faire Preise erzielt.
Statt pauschaler Flächenprämien soll ab 2020 die Erste Säule der GAP durch gezielte Investitionshilfen ersetzt werden, damit landwirtschaftliche Betriebe Produktion und Vermarktung auf hohe Umwelt- und Tierschutzstandards einstellen und sich neue ökonomische Perspektiven aufbauen können. Dazu gehöre unter anderem eine wesentlich stärkere Förderung der Umstellung auf Ökolandbau sowie Regionalvermarktung.
Durch einen "Naturschutzvertrag" zwischen Steuerzahlern und Landnutzern sollen gezielte Schutz- und Pflegemaßnahmen von Landwirten,Schäfern, Waldbesitzern und anderen Akteuren für den Erhalt bestimmter Arten und Lebensraumtypen einkommenswirksam honoriert werden. Hierfür sollen europaweit mindestens 15 Milliarden Euro jährlich in einen neuen EU-Naturschutzfonds umgeschichtet werden.

Mehr Infos